Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Website strandgasse56.at („Website“) der FS Finanz- und Beteiligungs GmbH, Habsburgergasse 2/Ia, 1010 Wien („Vermieter“), insbesondere bei Reservierungen bzw. Buchungen der Unterkunft („Unterkunft“) mit der Adresse Strandgasse 56, 7141 Podersdorf.

1.2. Der Vermieter bietet über die Website eine Unterkunft mit zwei getrennt begehbaren Appartements sowie einen Wohn- und Essbereich mit Küche samt Außenflächen zur Vermietung für Erholungszwecke bzw. Urlaube an. Über die Website können Personen („Interessenten“) detaillierte Informationen zu der Unterkunft (insbesondere Größe, Lage, Raumaufteilung, Ausstattung, maximale Personenanzahl, Preise und Bilder) finden. Die Fotos auf der Website sind beispielhaft für die Innen- und Außenflächen und obwohl sich der Vermieter bemüht, dass diese möglichst realitätsnah sind, können sich Abweichungen (z. B. wegen Möbeltausches oder Umgestaltungsarbeiten) ergeben.

 

2. Buchungsprozess, Vertragsabschluss und Zahlung

2.1 Die vom Vermieter auf der Website angegebenen Informationen, ob die Unterkunft zu bestimmten Terminen frei verfügbar ist, sind freibleibend und nicht verbindlich.

2.2. Interessenten können über die Website unter der angegebenen E-Mail Adresse eine Buchungsanfrage senden. Die Übersicht „Verfügbarkeit“ zeigt an, an welchen Tagen die Unterkunft verfügbar bzw. ausgebucht ist. Die Buchungsanfrage ist richtig und vollständig unter Bekanntgabe von Name, Adresse, gewünschtem Aufenthaltszeitraum, Personenanzahl (Kinder, Erwachsene) zu stellen. Zusätzlich zum Preis zzgl. allfälliger Umsatzsteuer („Unterkunftspreis“) ist vom Interessenten bei Ankunft die Ortstaxe (siehe Punkt 7. der AGB) und bei Abreise die Endreinigungspauschale (siehe Punkt 5.9. der AGB) zu bezahlen. Der Unterkunftspreis gilt abhängig von der Anzahl der Personen (Maximalbelegung von sieben Personen), die die Unterkunft bewohnen. Dem Vermieter steht es frei, auf der Website eine Anzahl von Mindestübernachtungen (z. B. drei Nächte) für gewisse Zeiträume festzulegen.

2.3. Der Interessent muss für das Abschicken der Buchungsanfrage mindestens 18 Jahre sowie voll geschäftsfähig sein und bestätigt dies sowie die Richtigkeit der eingegebenen Daten durch Abschicken. Das Abschicken der Buchungsanfrage erfolgt über E-Mail an die auf der Website angegebene E-Mail Adresse und wird in weiterer Folge als „Anfragedatum“ gezeichnet.

2.4. Buchungsanfragen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eintreffens vom Vermieter berücksichtigt. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, Buchungsanfragen anzunehmen bzw. zu bestätigen und kann diese auch ohne Begründung ablehnen; insbesondere kann eine Ablehnung erfolgen, wenn – außer im Fall der kurzfristigen Buchung – keine fristgemäße Bezahlung der Anzahlung erfolgt. Die Annahme oder Ablehnung einer Buchungsanfrage wird dem Interessenten schriftlich bekanntgegeben. Der Vermieter wird sich bemühen, Ablehnungen möglichst rasch mitzuteilen, kann aber insbesondere im Fall einer kurzfristigen Buchung nicht gewährleisten, dass die Ablehnung rechtzeitig vor dem Anreisetag erfolgt.

2.5. Nachdem der Vermieter die Buchungsanfrage akzeptiert und dem Interessenten die Buchung schriftlich bestätigt („Buchungsbestätigung“), kommt der Vertrag wirksam zustande.

2.6. Der Interessent ist binnen 5 Kalendertagen nach der Buchungsbestätigung verpflichtet, ein Angeld im Sinne des § 908 ABGB („Anzahlung“) abzugs- und spesenfrei auf das auf der Website angegebene Konto des Vermieters zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ist abhängig vom Zeitraum zwischen Buchungsbestätigung und dem ersten Tag, an dem eine Nutzung der Unterkunft gewünscht ist („Anreisetag“). Wenn das Datum der Buchungsbestätigung genau oder mehr als 3 Wochen vor dem Anreisetag liegt, kann kostenfrei storniert werden; liegt das Datum der Buchungsbestätigung bis 2 Wochen vor dem Anreisetag, so sind 50 % und bei genau oder weniger als 2 Wochen sind 100 % des Unterkunftspreises zu bezahlen. Nur für den Fall, dass das Anfragedatum weniger als 5 Kalendertage vor dem Anreisetag liegt („kurzfristige Buchung“), muss der Interessent keine Anzahlung bezahlen, sondern ist der gesamte Unterkunftspreis sofort bei Ankunft in der Unterkunft in bar zu bezahlen.

2.7. Sämtliche Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Zinssatz von 4 % p.a. als vereinbart. 

 

3. Kein Rücktrittsrecht nach FAGG, Stornierungsrecht des Interessenten und Stornogebühr

3.1. Hingewiesen wird, dass den Interessenten nach Vertragsabschluss kein Rücktrittsrecht iSd Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes („FAGG“) zukommt, weil die gegenständlich vom Vermieter angebotenen Beherbergungsleistungen nach § 18 FAGG davon ausgenommen sind.

3.2. Unabhängig davon räumt der Vermieter dem Interessenten nach Vertragsabschluss das nachfolgend geregelte Stornierungsrecht ein, welches vom Interessenten schriftlich gegenüber dem Vermieter ausgeübt werden muss. Als „Stornierungstag“ gilt jener Montag bis Freitag, welcher kein Feiertag ist und jenem Kalendertag folgt, an dem der Interessent das Stornierungs-E-Mail bzw. den Stornierungs-Brief an den Vermieter abgesendet hat. Schickt der Interessent z. B. am Freitag den 15.6.2018 das E-Mail ab, gilt Montag (= 18.6.2018) als Stornierungstag. Eine Stornierung ist dann gültig, wenn der Erhalt der Nachricht vom Vermieter bestätigt worden ist.

3.3. Der Interessent kann die Buchung zur Gänze oder wahlweise nur hinsichtlich einzelner Tage stornieren, wobei diese einzelnen Tage zusammenhängend und am Beginn oder Ende des Reisezeitraums liegen müssen (z. B. Buchung von Freitag bis Montag, keine Stornierung nur des Samstags möglich). Im Fall einer Stornierung kommt dem Interessenten kein Recht mehr zu, die Unterkunft im stornierten Zeitraum zu nutzen. Dem Vermieter steht bei einer Stornierung eine Stornogebühr zu, welche sich nach dem Zeitraum zwischen Stornierungstag und Anreisedatum bemisst: Liegt der Stornierungstag bis 3 Wochen vor dem Anreisetag, kann kostenfrei storniert werden; bis 2 Wochen hat der Vermieter Anspruch auf 50 % des Unterkunftspreises; liegt der Stornierungstag genau oder weniger als zwei Wochen vor dem Anreisetag, hat der Vermieter Anspruch auf 100 % des Unterkunftspreises.

3.4. Dieses Stornierungsrecht des Interessenten gilt nicht für Zeiträume bei Buchungen, wo der Vermieter eine gewisse Anzahl von Mindestübernachtungen vorgesehen hat. Diese Zeiträume können vom Interessenten nicht storniert werden.

3.5. Die Stornogebühr ist vom Interessent grundsätzlich binnen 7 Kalendertagen ab Stornierungstag an den Vermieter zu bezahlen. Der Vermieter ist aber berechtigt, bereits geleistete Anzahlungen zur Abdeckung der Stornogebühr heranzuziehen; diesbezüglich wird der Vermieter dem Interessenten mitteilen, inwiefern eine gesonderte Zahlung der Stornogebühr zu erfolgen hat. Allfällige über die Stornogebühr hinausgehende Anzahlungen wird der Vermieter – sofern er die Anzahlung zur Abdeckung der Stornogebühr heranzieht – binnen angemessener Frist an den Interessenten auf jenes Konto rücküberweisen, von dem die Zahlung erfolgt ist.

 

4. Rücktrittsrecht des Vermieters und Vertragsstrafe

4.1. Der Vermieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom abgeschlossenen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Interessent (i) nicht fristgemäß die Zahlung gemäß Punkt 2.6. der AGB leistet, (ii) der Interessent ohne vorher erfolgte Stornierung oder schriftliche Mitteilung am Anreisetag nicht bis spätestens 24 Uhr bei der Unterkunft anreist, oder (iii) sonst gröblich oder wiederholt gegen die ihm auferlegten Pflichten in den AGB verstößt (z. B. Untervermietung, vorsätzliche Zerstörung von Inventar, erheblich nachteiliger Gebrauch der Unterkunft, rücksichtsloses/grob anstößiges Verhalten gegenüber anderen Gästen).

4.2. Der Rücktritt kann mündlich oder schriftlich vom Vermieter oder dessen Vertreter erklärt werden. Im Fall eines Rücktritts ist der Vertrag aufgehoben und hat der Interessent samt aller seiner Mitreisenden kein Nutzungsrecht mehr. Der Interessent hat im Rücktrittsfall samt aller sonstiger in der Unterkunft befindlichen Mitreisenden die Unterkunft unverzüglich entsprechend der Bestimmungen in Punkt 5.9. der AGB zu räumen.

4.3. Im Fall eines Rücktritts ist der Interessent zur Zahlung einer pauschalierten Vertragsstrafe verpflichtet: Im unter Punkt 1. der AGB genannten Fall (i) hat der Interessent 50 % des gesamten Unterkunftspreises zu bezahlen, in den Fällen (ii) und (iii) sind 100 % des gesamten Unterkunftspreises zu bezahlen.

4.4. Die Vertragsstrafe ist vom Interessenten grundsätzlich binnen 7 Kalendertagen ab Erklärung des Rücktritts zu bezahlen. Der Vermieter ist analog zu Punkt 2.6. der AGB berechtigt, bereits geleistete Anzahlungen zur Abdeckung dieser Ansprüche heranzuziehen. Allfällige über die Vertragsstrafe hinausgehende Anzahlungen wird der Vermieter analog zu Punkt 3.5. der AGB an den Interessenten zurückzahlen.

 

5. Nutzung der Unterkunft, Rückgabe, Endreinigungspauschale

5.1. Der Interessent hat das Recht, am Ankunftstag ab 14 Uhr die Unterkunft zu beziehen. Am Abreisetag hat der Check-Out spätestens bis 11 Uhr zu erfolgen. Check-In- und Check-Out-Zeiten können einvernehmlich zwischen den Parteien auch anders vereinbart werden.

5.2. Der Interessent verpflichtet sich, die Unterkunft samt bereitgestellter Einrichtung und das Inventar sowie die allgemein zugänglichen Flächen und Räumlichkeiten im Rahmen des üblichen Gebrauchs pfleglich und verantwortlich zu nutzen. In allen Innenräumen gilt ein absolutes Rauchverbot; bei Rauchen im Freien sind die Zigarettenstummel zu entsorgen.

5.3. Der Interessent ist verpflichtet, sich gegenüber den sonstigen Nachbarn rücksichtsvoll zu verhalten und deren Privatsphäre zu respektieren sowie insbesondere die Nachtruhe zu berücksichtigen (keine laute Musik, etc.). Diese Pflicht gilt auch für die sonstigen Mitreisenden des Interessenten.

5.4. Die Nutzung der Unterkunft ist grundsätzlich nur für private (Erholungs-)Zwecke erlaubt. Die Nutzung für private Feste oder sonstige öffentliche oder private Veranstaltungen (wie z. B. Hochzeiten, Hochzeitsempfänge, etc.) sowie generell für kommerzielle Zwecke, wie etwa Fotoshootings oder Dreharbeiten, ist unzulässig, sofern nicht der Vermieter vorab eine gesonderte schriftliche Zustimmung abgegeben hat.

5.5. Die Internetnutzung in der Unterkunft über WLAN ist unentgeltlich. Die Nutzung ist nur dem Interessenten und dessen Mitreisenden, nicht aber sonstigen Dritten erlaubt; der Interessent ist verpflichtet, die Zugangsdaten für das WLAN geheim zu halten und diese nicht – auch nicht nach Abreise – zu offenbaren. Die Nutzung des Internets ist auf die Dauer der Anwesenheit beschränkt, wobei seitens der Vermieters keinerlei Gewähr für die tatsächliche Nutzung oder technische Verfügbarkeit des Internetzugangs übernommen werden kann. Der Interessent hat kein Recht, das Internet auf eine bestimmte Weise oder in einem bestimmten Umfang zu nutzen. Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass der bereitgestellte Internetzugang über keinerlei gesonderten Virenschutz oder Firewall verfügt und der Interessent auf seinen Geräten selbst für einen entsprechenden Schutz zu sorgen hat. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Inhalte aufgerufener Webseiten oder downgeloadeter Dateien, insbesondere für einen allfälligen Virenbefall oder Datenverlust. Der Interessent verpflichtet sich, den zur Verfügung gestellten Internetzugang nicht rechtswidrig zu nutzen, insbesondere keine Urheberrechtsverletzungen durch Up- oder Download von urheberrechtlich geschützten Werken zu begehen oder rechtswidrige Inhalt zu verbreiten. Sofern der Vermieter aufgrund der Verwendung des Internets durch den Interessenten oder ihm zurechenbarer Personen (z. B. Mitreisende) Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, wird ihn der Interessent diesbezüglich schad- und klaglos halten. Verboten sind die Internetnutzung unter einem falschen Namen, das Herunterladen von illegalen Inhalten sowie die unvorschriftsmäßige Nutzung unter österreichischen und internationalem Recht.

5.6. Der Interessent ist verpflichtet, bei Verlassen der Unterkunft alle Außentüren (Haus- und Appartementtüren sowie Terrassentüren) zu versperren und die Fenster vollständig zu schließen sowie allfällige Wertgegenstände sicher zu verwahren oder mit sich zu führen. Der Vermieter übernimmt keine Wertgegenstände des Interessenten oder sonstiger Mitreisende und übernimmt hinsichtlich solcher Wertgegenstände, die in der Unterkunft oder im Außenbereich gelassen werden, auch keine Haftung, außer es ist ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar. Der Vermieter weist den Mieter darauf hin, mitgebrachte Gegenstände selbständig zu versichern.

5.7. Der Interessent ist verpflichtet, die Aufsichtspflichten hinsichtlich von mitreisenden Kindern jederzeit zu wahren. Hingewiesen wird insbesondere auf die möglichen Gefahren, die von dem nicht eingezäuntem Swimming Pool (insbesondere für Babys und Kleinkinder) ausgehen können.

5.8. Die Haltung von (Haus-)Tieren, wie z. B. Hunden oder Katzen, ist in der Unterkunft und auf dem Grundstück verboten, außer der Vermieter erteilt vorab eine schriftliche Genehmigung.

5.9. Der Interessent ist am Abreisetag zur Check-Out-Zeit verpflichtet, die Unterkunft geräumt von eigenen Gegenständen und mit sämtlichen Schlüsseln in sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt, wofür vom Interessent eine Endreinigungspauschale zu bezahlen ist. Die Höhe der Endreinigungspauschale ist auf der Website angegeben. Erfolgt keine rechtzeitige Räumung, kann der Vermieter für die vertragsüberschreitende Nutzung vom Interessent bis 18 Uhr 50 % des geltenden Listenpreises für eine Übernachtung verlangen, ab 18 Uhr 100 % des Listenpreises. Aus diesem Umstand kann der Interessent keine Rechte, insbesondere keine Nutzungsrechte an der Unterkunft bzw. den Allgemeinflächen ableiten.

5.10. Bei Verlust von Schlüsseln ist der Vermieter unverzüglich davon zu verständigen und ist der Interessent verpflichtet, die angemessenen Kosten iZm dem Einbau eines neuen Schlosses übernehmen.

5.11. Für den vom Interessenten, seine Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist verursachte Schäden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechts.

5.12. Der Interessent ist nicht berechtigt, die Unterkunft unterzuvermieten oder anderweitig Dritten – die nicht zu den angemeldeten Mitreisenden des Interessenten zählen – gänzlich oder teilweise zu überlassen.

5.13. Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter können die Unterkunft aus wichtigem Grund (z. B. Rauchfangkehrer; Handwerker; berechtigte Annahme, dass gegen die Regeln in den AGB verstoßen wird), soweit dies im Interesse der Erhaltung oder der Ausübung der notwendigen Aufsicht erforderlich ist, gegen Voranmeldung betreten. Bei Gefahr im Verzug entfällt die Verpflichtung zur Voranmeldung. 

 

6. Gewährleistung und Haftung 

6.1. Die Nutzung der Website erfolgt auf eigenes Risiko der Interessenten und wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Der Vermieter gewährleistet nicht, dass die Services auf der Website den persönlichen Anforderungen der Interessenten entsprechen und zu jeder Zeit ohne Unterbrechung, sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Der Vermieter gewährleistet auch nicht, dass die für die Website genutzte Hard- und Software zu jeder Zeit fehlerfrei arbeitet oder dass etwaige Fehler in der Hard- oder Software behoben werden. Der Vermieter ist auch jederzeit ohne Vorankündigung berechtigt, die Website gänzlich einzustellen.

6.2. Dem Interessenten stehen darüber hinaus die gesetzlichen Gewährleistungsrechte Im Falle von Problemen oder Mängeln an oder in Zusammenhang mit der Unterkunft hat sich der Interessent gleich unmittelbar an den Vermieter zu wenden, damit allfällige Mängel sofort behoben werden können.

6.3. Der Interessent haftet gegenüber dem Vermieter für sämtliche durch ihn und/oder ihm zurechenbaren Personen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.4. Auf Schadenersatz haftet der Vermieter gegenüber dem Interessent – gleich aus welchem Rechtsgrund – lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einer geringeren als groben Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für Schäden (i) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (ii) bei Produkthaftungsansprüchen.

6.5. Spezielle Haftungsregelungen iZm mitgebrachten Wertgegenständen sind darüber hinaus in Punkt 5. der AGB geregelt.

 

7. Ortstaxe

7.1. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des Vermieters ist der Interessent am Tag der Anreise verpflichtet, dem Vermieter einen Identifikationsnachweis in Form eines amtlichen Lichtbildausweises vorzulegen. Diese Pflicht gilt für alle Personen, die die Unterkunft bewohnen.

7.2. Der Interessent hat zusätzlich zum Unterkunftspreis auch die jeweilige Ortstaxe pro gebuchter Übernachtung für alle ortstaxenpflichtigen Personen zu bezahlen. Diese wird dem Interessenten beim Check-In jeweils in der aktuellen Höhe mitgeteilt.

 

8. Aufrechnung 

8.1. Der Vermieter ist berechtigt, gegen Forderungen des Interessenten mit eigenen Forderungen aufzurechnen.

8.2. Der Interessent kann nur dann mit Forderungen des Vermieters aufrechnen, wenn (i) diese in rechtlichem Zusammenhang mit dem Anspruch des Vermieters stehen, (ii) diese Forderungen gerichtlich festgestellt oder vom Vermieter schriftlich anerkannt worden sind oder (iii) der Vermieter zahlungsunfähig ist. In allen anderen Fällen besteht ein Aufrechnungsverbot für den Interessenten.

 

9. Kontaktadressen und Schriftlichkeit

9.1. Sofern in den AGB schriftliche Mitteilungen erforderlich sind, reicht eine einfache E-Mail an die jeweils bekanntgegebene E-Mail-Adresse der anderen Vertragspartei aus.

9.2. Der Vermieter wird E-Mails nur an jene E-Mail-Adresse des Interessenten richten, die im Rahmen der Buchungsanfrage bekanntgegeben wird.

9.3. Der Interessent hat seine schriftlichen Mitteilungen an folgende E-Mail-Adresse des Vermieters zu richten: office@q-advisers.com. E-Mails, die an andere E-Mail-Adressen geschickt werden, werden vom Vermieter nicht berücksichtigt.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1. Zwischen den Vertragsparteien gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweis- und Kollisionsnormen. Wenn der Interessent Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, kann sich dieser zusätzlich auf die zwingenden Eingriffsnormen seines Aufenthaltsstaats berufen.

10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Interessent ist das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gilt der Gerichtsstand, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat.

10.3. Der Vermieter nimmt nicht an alternativen nationalen oder europäischen Streitbeilegungsverfahren teil (wie etwa https://ec.europa.eu/consumers/odr/, https://ombudsmann.at/ oder https://www.verbraucherschlichtung.at/).

10.4. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.